Besucherordnung

BESUCHERORDNUNG

Sie dient zur Gewährleistung eines hygienisch einwandfreien und gefahrlosen Betriebs und muss von allen Besuchern des AQUAFORMS unbedingt eingehalten werden.

ARTIKEL I. – EINTRITT IN DEN SCHWIMMBECKENBEREICH

  • Der Eintritt in den Schwimmbeckenbereich ist lediglich mit gültigem Kassenbeleg erlaubt.
  • Der Verkauf beginnt um 9:00 Uhr und endet 90 Minuten vor der Schließzeit.
  • Die Betriebszeiten hängen am Eingang zum AQUAFORUM aus.
  • Die Eintrittspreise sind an entsprechenden Informationsstellen in der Eingangshalle des AQUAFORUMS veröffentlicht.
  • Die Besucher sind verpflichtet, das zurückerstattete Wechselgeld und die Gültigkeitsdauer der Eintrittskarte sofort nach deren Erwerb zu kontrollieren, spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Wenn die Kapazität der Badeanlage erschöpft ist, wird der Zutritt an den Drehkreuzen automatisch gesperrt, bis durch den Weggang einiger Besucher wieder Plätze frei geworden sind.
  • Nach Betreten des Schwimmbeckenbereichs ist jeder Besucher verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten und den Weisungen der Mitarbeiter von AQUAFORUM Folge zu leisten.
  • Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Schwimmbeckens lediglich in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Person erlaubt, die für die ganze Zeit für das Kind haftet.
  • Kinderwagen/Buggys sowie Rollstühle von gehbehinderten Personen müssen im Foyer bei der Rezeption belassen werden.
  • Fahrräder müssen vor dem Hauptgebäude in da befindlichen Fahrradständern abgestellt werden.
  • Der Betreiber ist im Falle einer ernsthaften Gefährdung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und drohender Sachschäden berechtigt, die Badeanlage zu schließen und alle Besucher zum sofortigem Verlassen des Bades aufzufordern. Jeder Besucher ist verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten.
  • Das Betreten des Schwimmbeckens ist lediglich in Badebekleidung – Badehosen und -anzügen gestattet, die tschechischen und europäischen Ausführungsnormen entsprechen.
  • Das Betreten der Outdoor-Schwimmbecken ist ausschließlich durch entsprechende Waschbecken und nach Verwendung der Duschen möglich.

ARTIKEL II. - AUSSCHLUSS VON BADEGÄSTEN

  • Personen mit Haut-, Haar- oder sonstigen ansteckenden Erkrankungen, von Ungeziefer befallenen Personen, sowie offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln stehenden Personen sowie auch Kindern unter einem Jahr ist der Zutritt zum Schwimmbecken untersagt.
  • Kinder von 1 bis 3 Jahren dürfen das Schwimmbecken lediglich in Badehöschen mit eng anliegendem Gummiband benutzen.
  • Besucher, die den Weisungen der verantwortlichen Mitarbeiter zuwiderhandeln oder trotz Ermahnung die Bestimmungen dieser Besucherordnung missachten, werden ohne Anrecht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Schwimmbeckenbereich verwiesen.
  • In kritischen Fällen, je nach Charakter der Ordnungswidrigkeit, kann die Verwaltung des Aquaforums Angehörige der Sicherheitskräfte um deren Einschreiten ersuchen.

ARTIKEL III. - HINWEISE FÜR DIE BESUCHER

  • Jeder Besucher, ohne Rücksicht auf Geschlecht und Alter, ist aus hygienischen Gründen verpflichtet, vor dem Betreten des Schwimmbeckens die Toilette zu benutzen und sich im Duschbereich ohne Badehose oder –anzug gründlich zu waschen.
  • Der Betreiber von Aquaforum haftet nicht für Sachen, die von den Besuchern außerhalb der verschließbaren Schränke oder Sicherheitstresore abgelegt oder in schlecht verschlossenen Schränken zurückgelassen werden. Wenn die Kapazität der Badeanlage erschöpft ist, wird der Zutritt an den Drehkreuzen automatisch gesperrt, bis durch den Weggang einiger Besucher wieder Plätze frei geworden sind.
  • Jeder Besucher muss sich im eigenen Interesse auf glatten und nassen Flächen vorsichtig bewegen, um zu vermeiden, dass er ausrutscht und sich oder anderen Badegästen Unfälle verursacht.
  • Dies vor allen an Risikostellen und in folgenden Bereichen: auf der Treppe von der Galerie ins Erdgeschoss, auf der Verbindungsbrücke und im Verbindungsgang zum Außengelände sowie zu sonstigen Bereichen der Innen- und Außenanlage.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, sich mit den Bestimmungen der Betriebsordnungen für die Turborutsche (Tobogan) und die Wasserrutschen im Freien vertraut zu machen und diese unbedingt einzuhalten.
  • Die Besucher sind verpflichtet, die Einrichtungen der Badeanlage zu schonen und von ihnen selbst verschuldete Schäden oder Verluste an den Einrichtungen der Badeanlage, als auch am Besitz von Drittpersonen zu ersetzen.
  • Wenn Besucher irgendwelche Schäden feststellen, die andere Besucher einschränken oder gefährden könnte, haben sie diesen Umstand unverzüglich dem Personal des Aquaforums mitzuteilen.
  • Geringfügige Verletzungen melden die Besucher bitte dem Dienst verrichtenden Bademeister.
  • Die Eltern oder Begleitpersonen von Kindern haben in ihrem eigenen Interesse auch die Bewegung der Kinder auf glatten und nassen Oberflächen zu überwachen, damit ihnen Unfälle erspart bleiben.
  • Bei Unfällen, Verletzungen und Übelkeit ist sofort der Dienst verrichtende Bademeister zu Erste-Hilfe-Maßnahmen herbeizurufen.

ARTIKEL IV. - VERHALTEN DER BESUCHER IM SCHWIMMBECKENBEREICH VON AQUAFORUM

Es ist untersagt:

  • Sich auf eine Weise zu verhalten, welche die persönliche Sicherheit der Besucher und Ordnung gefährdet, zu schreien, zu pfeifen, unnötig Lärm zu machen, sich gegenseitig unterzutauchen, Personen umzustoßen oder vom Beckenrand ins Wasser zu stoßen, auf dem Umgang und in den sonstigen Bereichen des Schwimmbeckens zu rennen, außerhalb der hierzu bestimmten Stellen (Startblöcken) in Wasser zu springen, grundlos um Hilfe zu rufen sowie Bereiche zu betreten, deren Betreten aus Sicherheits- und Betriebsgründen untersagt ist. Es ist untersagt, von der Verbindungsbrücke über dem Becken ins Wasser zu springen;
  • den für die Mitarbeiter bestimmten Bereich und Räumlichkeiten zu betreten, die dem anderen Geschlecht vorbehalten sind;
  • auf den Boden oder ins Wasser zu spucken, Cremes zu verwenden, Abfälle wegzuwerfen und die Beckenbereiche auf sonstige Weise zu verunreinigen;
  • im Bereich um die Schwimmbecken Speisen oder Getränke zu konsumieren.
  • Der Konsum von Speisen und Getränken ist ausschließlich an der vorbehaltenen Stelle am Umgang über dem Schwimmbecken und in der Snackbar im Freien erlaubt.
  • Es ist untersagt, in verschiedenen Teilen der Zivilbekleidung, mit Kopfbedeckungen (mit Ausnahme von Badekappen), Burkas oder sonstiger, den ganzen Körper verhüllender Kleidung zu baden.

Darüber hinaus ist es untersagt:

  • Zu rauchen, sich zu rasieren, Maniküre oder Pediküre durchzuführen, sich die Zähne zu putzen, Wäsche zu reinigen, sich eine Dauerwelle zu machen oder die Haare zu färben sowie eigene Elektrogeräte (mit Ausnahme von elektr. Haartrocknern) und Glasgegenstände (Trinkflaschen aus Glas.) zu verwenden.
  • Hunde oder andere Tiere in die Badeanlage mitzunehmen.
  • Mutwillig Ausstattungsgegenstände der Badeanlage zu versetzen.
  • Schwimmflossen und Taucherausrüstungen zu verwenden.
  • Mutwillig und ohne das Wissen des Personals Erste-Hilfe-Einrichtungen zu verwenden.
  • Alkohol, Drogen, feuergefährliche Stoffe sowie Gegenstände aus anderem, gewöhnlich zerbrechlichem Material in die Badeanlage mitzunehmen.
  • Sich auf eine Weise zu verhalten, die gegen gute Sitten und Bräuche verstößt.

Františkovy Lázně, 1. August 2019

Betreiber: Aquaforum, s.r.o., 5. května 169/19, 351 01 Františkovy Lázně

Verantwortlicher Mitarbeiter: Milan Dušák